Der Ortsbeauftragte

Daniel Hoppe

Das Amt des Ortsbeauftragten für Bochum hat Daniel Hoppe seit dem 1. Juni 2024 inne. Daniel Hoppe ist im Jahre 2003 nach der Absolvierung seines Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr in das Technische Hilfswerk im Ortsverband Marl eingetreten. Seine ersten Verwendungen erfolgten als Fachhelfer in den beiden Bergungsgruppen des Ortsverbandes. In dieser Zeit erfolgten u. a. Qualifizierungen zum Kraftfahrer und Atemschutzgeräteträger. Mit dem Wohnortwechsel im Jahre 2008 erfolgte auch ein Wechsel in den Ortsverband Bochum. Hier übernahm Daniel Hoppe bereits ab dem Jahr 2008 in verschiedenen Funktionen Führungsverantwortung. Zunächst als Truppführer der ehemaligen Räumgruppe, später als Gruppenführer der ebenfalls ehemaligen Bergungsgruppe 2 und ab 2016 als Zugführer des 1. Technischen Zuges. Zum 1. Januar 2021 erfolgte der Wechsel in die Funktion des stellvertretenden Ortsbeauftragten. Diese Funktion übte er bis zum Wechsel in das Amt des Ortsbeauftragten aus.

Seit dem Jahr 2014 ist Daniel Hoppe zusätzlich Bereichsausbilder Sprechfunk für den Regionalbereich Bochum und seit dem Jahr 2019 qualifizierter Leiter für Führungsstellen und Leitungs- und Koordinierungsstäbe im THW.

 

Aufgaben

Gemäß der Funktionsbeschreibung obliegen einem Ortsbeauftragten im THW umfangreiche Aufgaben. Diese sind nachfolgend wiedergegeben:

  • Leitung des Ortsverbandes in eigener Verantwortung.
  • Vollzug des THW-Gesetzes im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Hierbei setzt er gesetzliche Vorgaben und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie die entsprechenden Richtlinien mit dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten um.
  • Der Ortsbeauftragte ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich.
  • Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
  • Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Leitungs- und Koordinierungsstabes im Ortsverband.
  • Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von der zuständigen Regionalstelle und setzt diese um.
  • Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.
  • Er ist erster Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung die mit eigenen Mitteln die Arbeits des Ortsverbandes fördert und unterstützt.