Starte dein Abenteuer beim THW

Starte dein freiwilliges Jahr im Bundesfreiwilligendienst 

Du suchst eine neue Herausforderung nach Schule, Studium oder Ausbildung?

Dann könnte der Bundesfreiwilligendienst beim THW genau das richtige für dich sein.

Egal ob Technik, Menschen, Medien oder Verwaltung. Der Alltag beim Technischen Hilfswerk bietet vielfältige Aufgaben, die es zu meistern gilt.

Und das beste dabei: Mit deiner Arbeit im Technischen Hilfswerk leistest du einen wichtigen Beitrag zu den Aufgaben des THW im Bevölkerungsschutz in Deutschland.

Die Arbeit im Bundesfreiwilligendienst, kurz Bufdi, im THW gestaltet sich als sehr vielseitig. Nicht umsonst verbringen unzählige ehrenamtliche Einsatzkräfte einen oft nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit mit dem Engagement beim THW.

Egal ob Vorbereitung und Teilnahme an Übungen, Einsätzen oder Terminen in der Öffentlichkeitsarbeit, bei uns arbeiten die Bufdis Hand in Hand mit den ehrenamtlichen Kräften, sowie den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Regionalstellen des THW.

Je nach Einsatzort ergibt sich so ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld, dass für jeden Geschmack etwas zu bieten hat.

Du hast vorab Fragen zum Bundesfreiwilligendienst? Hier haben wir Antworten auf einige häufige Fragen vorbereitet:

 

ThemaAntwort

Ablauf

Die Basis für die Mitarbeit im THW und auch im BFD stellt die Grundausbildung, kurz GA, dar. Diese wird für Bufdis im THW-Ausbildungszentrum in Brandenburg an der Havel durchgeführt. Mit dem Abschluss der GA ist auch eine ehrenamtliche Mitarbeit im THW jederzeit möglich.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit im BFD beträgt regulär 39 Wochenarbeitsstunden, verteilt auf Montag bis Freitag. Etwaige Überstunden werden erfasst und mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen.

Auch eine Beschäftigung in Teilzeit, mit mindestens 20,5 Wochenstunden ist im BFD möglich.

Bewerbung

Wenn du dich für den Bundesfreiwilligendienst im THW bewerben möchtest lade einfach das Bewerbungsformular herunter und sende es uns zu. Alternativ kannst du während der Dienstzeiten samstags auch gern selbst bei uns vorbeikommen.

Dauer und Starttermin

Der BFD im THW beträgt grundsätzlich ein Jahr. Verkürzungen auf sechs oder Verlängerungen auf 18 Monate sind nach Absprache möglich.

Teilnahmevoraussetzungen

Es gibt keine festen Daten um mit dem BFD im THW zu beginnen. Jeder der seine Vollzeitschulpflicht erfüllt hat kann sich bewerben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es ebenfalls nicht. Eine Teilnahme am BFD in Teilzeit ist für Personen älter als 27 Jahre nach Vereinbarung ebenfalls möglich (Vgl. Punkt Arbeitszeit).

Taschengeld und Leistungen

Bufdis im THW erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 400 Euro, sowie eine zusätzliche Verpflegungspauschale in Höhe von 50 Euro. Darüber hinaus sind Teilnehmer des BFD grundsätzlich sozialversichert, das heißt die Beiträge für Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung werden vom THW übernommen.

Urlaub

Bufdis im THW haben innerhalb von 12 Monaten Dienstzeit und einer Vollzeitstelle Anrecht auf 30 Urlaubstage.

Vorteile für die berufliche Zukunft

Häufig wird ehrenamtliches Engagement und auch der Bundesfreiwilligendienst von Arbeitgebern sehr positiv bewertet. Auch Menschen die länger arbeitssuchend waren kann so ein erneuter Einstieg in das Berufsleben gelingen. Die im Rahmen des BFD absolvierte Grundausbildung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zahlreiche Fähigkeiten im handwerklichen Bereich, beispielsweise in der Holz-, Metall-, und Gesteinsbearbeitung, sowie den Umgang mit technischer Ausstattung und Rettungswerkzeugen. Je nach dem persönlichen Einsatzort kommen natürlich noch weitere interessante neue Kenntnisse hinzu.

BFD für Menschen im Ruhestand

Auch Menschen im Ruhestand steht die Mitarbeit als Bufdi im THW offen. Rentnerinnen und Renter mit Bezug der vollen Altersrente sind in der gesetzlichen Rentenversicherung freigestellt. Vor Erreichen der Regelaltersrente sind die jeweils gültigen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Eine Überschreitung dieser Grenzen kann ggf. zur Kürzung bis hin zum Wegfall des Rentenanspruchs während der BFD-Zeit führen.