„Damit modernisieren wir unsere schon seit Jahren bewährte Kooperation, passen sie auf unsere aktuellen Bedürfnisse und gesetzliche Vorgaben an und regeln die Kostenabrechnung transparenter und kalkulierbarer“, erläutert Thomas Eiskirch. Die Vereinbarung regelt, wie das THW die Feuerwehr bei Einsätzen im Bedarfsfall unterstützen kann.
„Das THW kann uns in außergewöhnlichen Lagen beispielsweise bei flächenweiten Hochwasserlagen nach Starkregen, bei der Bekämpfung von Ölschäden oder Radladereinsätzen unterstützen“, listet Gottfried Wingler-Scholz, stellvertretender Amtsleiter von Feuerwehr und Rettungsdienst, auf. Auch statische Hilfe kann die lokale Einheit des Bundesanstalt leisten: „Das THW kann Abstützaufgaben bei Bränden an und in Gebäuden übernehmen“, so Gottfried Wingler-Scholz. Es verfüge dazu über Spezialkräfte wie Baustatiker. In seinem Besitz seien aber auch Spezialausrüstungen, die – anders als die der Feuerwehr und Rettungsdienst – für den Katastrophenschutz und Verteidigungsfall ausgelegt seien. Dazu zählten Sondergeräte zum Beispiel für die Bergung von Menschen.
Ähnlich wie die Feuerwehr könnte das THW zudem motiviere Freiwillige alarmieren, die die Feuerwehr sinnvoll und zielorientiert ergänzen. „99 Prozent unserer Kräfte sind ehrenamtlich tätig“, unterstreicht Bernd Springer das besonders hohe bürgerschaftliche Engagement seiner Kolleginnen und Kollegen. Auf die neue Vereinbarung ist er stolz: „Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hartmut Ziebs, hat mich in einem Gespräch wissen lassen, dass er unsere Vereinbarung beispielhaft für die ganze Bundesrepublik findet, weil sie für die Ergänzung in der Zusammenarbeit bei Gefahrenlagen wie zum Beispiel Ela steht, wo wir ganze Wochen intensiv zusammengearbeitet haben“, berichtet der THW-Ortsbeauftragte. Damit sieht er Bochum auch gut gerüstet für zukünftig nötige Einsätze. „Die Zunahme von solchen unwetterbedingten Einsätzen ist ja offensichtlich“, begründet Bernd Springer.
Die Zusammenarbeit von Feuerwehr und THW ist grundlegend gesetzlich geregelt – so im THW-Gesetz und zudem im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Die neue Vereinbarung konkretisiert die Zusammenarbeit für die Stadt Bochum, beschreibt die Nutzung zusätzlicher Ressourcen und ersetzt damit ältere Vereinbarungen.
Pressemitteilung der Stadt Bochum, Referat für Kommunikation vom 08. Juni 2016